Fachkommentar

Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung

Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung wurde am 04.04.08 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 01.01.09 in Kraft. Wichtigste Ziele sind die Stärkung der Dualen Systeme und des Wettbewerbs innerhalb der Systeme.

Wichtige Merkmale der 5. Novelle

  • Beteiligungspflicht an Dualen Systemen für Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen
  • Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 15 VerpackV und kann zusätzlich mit Inverkehrbringverbot belegt werden
  • Entgelterstattungsmöglichkeit bei nachweislich erfolgter Selbstentsorgung von Verkaufsverpackungen; dies setzt Beteiligung an einem dualen System voraus
  • Selbstentsorgung im Rahmen von sog. Branchenlösungen bei “gleichgestellten Anfallstellen” entspr. § 3 Abs. 11 VerpackV; Branchenlösung muss durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden
  • Einschränkung der sog. Handelslizenzierung
  • für Verkaufsverpackungen, die nicht beim privaten Endverbraucher anfallen, gilt nur noch die Selbstentsorgung nach § 7 VerpackV
  • Wegfall der Kennzeichnungspflicht für Verpackungen, die an einem Dualen System teilnehmen
  • Vollständigkeitserklärung muss jeweils zum 01.05. erbracht und testiert bei der zuständigen IHK hinterlegt werden; dies gilt schon rückwirkend ab 04/2008. Jährliche Abgabe nur für solche Unternehmen, die bestimmte Mengengrenzen überschreiten; bei den anderen auf Anfrage der zuständigen Behörden