Recyclingfähigkeit von Verpackungen
Plastikmüll und dessen Umweltwirkungen sind als Thema in aller Munde. Die EU arbeitet an Verboten für bestimmte Plastikartikel. Große Handelsketten haben angekündigt, bis spätestens 2025 nur noch recyclingfähige Verpackungen in Verkehr zu bringen. Aber was genau heißt das?
Gem. § 21 Abs. 3 VerpackG gilt:
"(3) Die Zentrale Stelle veröffentlicht im Einvernehmen
mit dem Umweltbundesamt jährlich bis zum
1. September einen Mindeststandard für die Bemessung
der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen
Verpackungen unter Berücksichtigung der
einzelnen Verwertungswege und der jeweiligen Materialart"
Um hier schon vorab eine Hilfestelung anzubieten, hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister eine Orientierungshilfe veröffentlicht, welche sich maßgeblich an die dualen System wendet, da diese nach § 21 Abs. 1 VErpackG verpflichtet sind
"im Rahmen der Bemessung
der Beteiligungsentgelte Anreize zu schaffen,
um bei der Herstellung von systembeteiligungspflichtigen
Verpackungen
1. die Verwendung von Materialien und Materialkombinationen
zu fördern, die unter Berücksichtigung der
Praxis der Sortierung und Verwertung zu einem
möglichst hohen Prozentsatz recycelt werden können,
und
2. die Verwendung von Recyclaten sowie von nachwachsenden
Rohstoffen zu fördern."
Gerne helfen wir Ihnen bei der Bewertung der Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackungen sowohl nach den Vorgaben der Orientierungshilfe der Zentralen Stelle Verpackungsreigster wie auch nach unserem unabhängigen Bewertungsschema, welches höhere Kriterien beinhaltet.
Auch beraten wir Sie gerne zur Verbesserung Ihrer Verpackungen im Hinblick auf deren Recyclingfähigkeit.