Fachkommentar

Zentrale Stelle Verpackungsregister öffnet Vorabregistrierung

Die Registrierungsplattform der Zentralen Stelle Verpackungsregister ist seit ein paar Tagen für die Vorabregistrierung https://lucid.verpackungsregister.org/ geöffnet.

Dazu hat die ZSVR einen Erklärfilm zur Verfügung gestellt, welchen Sie hier https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/erklaerfilme/ finden. 

Ebenso eine Checkliste zu den Unterlagen, welche Sie zur Registrierung vorliegen haben sollten https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/checkliste-registrierung/?=Checkliste+Registrierung

Bitte gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Gehen Sie auf die Homepage wie oben angegeben
2. Wählen Sie folgenden Button
 
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 3. Führen Sie die Schritte 1-3 des Anmeldeprozesses durch, für die Sie die benötigten Unterlagen bereit halten, Nach Eingabe erhalten Sie im Anschluss einen Aktivierungslink für Ihre Registrierung; dieser ist 24 h lang gültig.
4. Mit Klick auf den Aktivierungslink gelangen Sie wieder in das Register und können die weiteren Schritte durchführen. Bitte beachten Sie zur Angabe der Marke folgendes: "Auflistung aller Markennamen, unter denen Sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen. Wenn ein Produkt eine Obermarke und zusätzlich Untermarken (sog. Sub-Marken) hat, reicht die Angabe der Obermarke aus. Ergänzend können Sub-Marken eingetragen werden." Es müssen von Ihnen also auch Marken benannt werden, die nicht Ihre sind, für die Sie aber lt. Verpackungsgesetz als Hersteller gelten oder welche Sie importieren. Bei Fragen dazu helfen wir gerne weiter.
5. Im Anschluss erhalten Sie eine Mail mit Bestätigung Ihrer „Vorregistrierung“ und Ihrer vorläufigen Registrierungsnummer. Dies ist vorläufig, da das Verpackunggestz erst zum 01.01.2019 in Kraft tritt
Die Registrierung Ihres Unternehmens muss bis zum 31.12.2018  erfolgt sein, Sie haben daher noch ein wenig Zeit, um die Unterlagen vorzubereiten.
Zum 31.12.2018 müssen jedoch alle Inverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei der Zentralen Stelle registriert sein. Registrierte Unternehmen werden von der ZSVR veröffentlicht.
Wer sich nicht registriert, muss mit Bußgeldern und Vertriebsverboten rechnen; Wettbewerber können außerdem abmahnen.