Zentrale Stelle Verpackungsregister veröffentlicht Katalog zur Systembeteiligungspflicht
Beteiligungspflichtig an einem dualen System sind mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen; diese heißen dann systembeteiligungspflichtig; definiert ist dies in § 3 Abs. 8 VerpackG.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister darf gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 23 VerpackG (...) über die Einordnung einer Verpackung als systembeteiligungspflichtig im Sinne von § 3 Absatz 8 VerpackG entscheiden.
Dazu führt die Zentrale Stelle Verpackungsregister weiter aus
"Um die Vielzahl erwarteter Einordnungsentscheidungen vorzubereiten und es den Herstellern im Sinne von § 3 Abs. 14 VerpackG (Erstinverkehrbringer) zu ersparen, einzelfallbezogen einen Antrag zu stellen, veröffentlicht die ZSVR normeninterpretierende Verwaltungsvorschriften. Diese treffen darüber Aussagen, wie die ZSVR voraussichtlich entscheiden wird, wenn sie einen Antrag auf Einordnung einer Verpackung erhält. Die Verwaltungsvorschriften werden zur einfachen Handhabung in Form eines Kataloges systembeteiligungspflichtiger Verpackungen veröffentlicht. Der Katalog wird fortlaufend überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert und ergänzt. Er besteht aus einem Leitfaden zur Anwendung des Kataloges und dem eigentlichen Katalog in Gestalt von insgesamt 36 Produktgruppenblättern zu insgesamt 417 Produkten."
Der Gesamtkatalog findet sich hier: https://www.verpackungsregister.org/fileadmin/files/Katalog/000_Katalog_gesamt_2018.pdf
Zu beachten ist, dass dieser sich noch im Konsultationsverfahren befindet und noch nicht abschließend gültig ist. Es besteht Gelegenheit, zum vorliegenden Entwurf bis zum Freitag, den 21. September 2018 schriftlich Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen können der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister auf dem Postweg oder vorzugsweise elektronisch unter konsultationsverfahren@verpackungsregister.org übermittelt werden.