BMU wird Verpackungsgesetz im nächsten Jahr überarbeiten
Euwid 19.06.2018, Ausgabe 25/2018
Das Bundesumweltministerium wird im nächsten Jahr das Verpackungsgesetz überarbeiten. Grund ist die neue
Verpackungsrichtlinie der EU, die nach der nun erfolgten Veröffentlichung im EU-Amtsblatt binnen zwei Jahren
Anpassungen erfordert und spätestens bis Juli 2020 umzusetzen ist. Wie Matthias Klein vom
Bundesumweltministerium vorige Woche beim Altkunststofftag des bvse in Bad Neuenahr sagte, werde es
Nachbesserungen und leichte Anpassungen geben. „Es wird nicht alles auf den Kopf gestellt."
Laut Klein wird das Monitoring der Recycling- und Verwertungsquoten bei gewerblichen und industriellen
Verpackungen im deutschen Gesetz zu verbessern sein, weil das Gesetz in diesem Bereich bislang keine Quoten
vorschreibe. Im Bereich der haushaltsnah entsorgten Verpackungen sieht Klein zunächst keinen Änderungsbedarf am
Gesetz, zumal sich die Recyclingquoten zum 01.01.2022 automatisch erhöhen und bis spätestens Ende 2024 erneut
evaluiert werden. Allerdings ändere die EU-Richtlinie die Berechnungsmethodik für die Quoten. Klein zufolge ist dabei
aber noch nicht alles klar, die EU-Kommission werde noch bis zu 31. März 2019 Durchführungsrechtsakte erlassen.
Damit soll es dann für die EU-Staaten einheitliche Anwendungsbedingungen geben, mit denen Vorschriften für die
Berechnung, die Prüfung und die Übermittlung von Daten festgelegt werden.