Pressemeldung

Zentrale Stelle Verpackungsregister veröffentlicht Hilfetexte

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat in den vergangenen Tagen einige Informationen veröffentlicht, die verpflichteten Unternehmen insbesondere hinsichtlich ihrer Pflichten ab 2019 unter dem dann geltenden Verpackungsgesetz eine Hilfestellung an die Hand geben sollen.

 

Die „10-W-Fragen“, sind als erster Einstieg in das Thema gedacht. Es werden die wichtigsten Fragen bearbeitet, die sich dem stellen, dem das Verpackungsgesetz und dessen Auswirkungen bisher unbekannt sind. Darunter Fragen dazu, was sich durch das Verpackungsgesetz verbessern soll, wer betroffen ist und welche Fristen für einzelne Meldungen und die erstmalige Registrierung gelten.

 

Für Diejenigen unter Ihnen,  die sich bereits mit dem Verpackungsgesetz beschäftigt haben, ist der ausführlichere „How-To-Guide“ gedacht. Hier wird intensiver auf die einzelnen Punkte eingegangen. Erklärt wird u.a., wie die Produktverantwortung wahrzunehmen ist, was die konkreten Pflichten für die Inverkehrbringer sind und wie Registrierung, Meldung und Abgabe der Vollständigkeitserklärung nach dem Verpackungsgesetz zu erfolgen haben.  

Manche Themen werden leider jedoch weiterhin nicht in der gewünschten Tiefe ausgeführt – so z.B. was unter einer Marke zu verstehen ist, oder welche Umverpackungen genau von der Neuregelung betroffen sind.

Die Texte finden sich zum Download hier https://www.verpackungsregister.org/

 

Außerdem veröffentlichte die Zentrale Stelle gestern eine Pressemitteilung über die „Orientierungshilfe Recyclingfähigkeit“.

Diese soll Ihnen und Ihrem dualen System - nach Abstimmung in den betroffenen Kreisen- als Leitfaden zur Beurteilung der Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackungen dienen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf Anfrage von meinem Büro.